Nutzungsbedingungen der hotsplots GmbH für dLAN-Hotspot-Betreiber – AGB dLAN-Hotspot-Betrieb

Diese AGB regeln die Details der Bereitstellung eines Zugangs zu dem Authentisierungs-, Autorisierungs- und Abrechnungssystem (AAA-System) der hotsplots GmbH (nachfolgend: HOTSPLOTS) und eines Zugangs zu der VPN-Infrastruktur von HOTSPLOTS bei Benutzung eines dLAN-Hotspots. Das AAA-System überwacht und verwaltet serverseitig den Datenverkehr und die Nutzung eines an die VPN-Infrastruktur von HOTSPLOTS angebundenen Hotspots.

Vertragspartner von HOTSPLOTS ist der Kunde (nachfolgend: Hotspot-Betreiber). Der Hotspot-Betreiber beabsichtigt an seinem Standort zumindest einen abgesicherten Internetzugang (nachfolgend: Hotspot) anzubieten. Dazu wird ein Hotspot-Router mit dem Internet über VPN-Routing verbunden, so dass der Datenverkehr über die VPN-Infrastruktur von HOTSPLOTS geleitet wird. Der Hotspot-Betreiber kann die Hotspots auch Dritten (nachfolgend: Endnutzer) unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Als Hotspot-Betreiber werden nur volljährige oder juristische Personen akzeptiert.

Als Hotspot-Betreiber werden nur Personen akzeptiert, die separate Nutzungsbedingungen mit der devolo AG, Charlottenburger Allee 60, 52068 Aachen (nachfolgend: devolo AG) abgeschlossen haben. Zur Nutzung des von der devolo AG und/oder ihrer Tochtergesellschaften angebotenen Online-Portals www.devolo-cc.de bzw. devolo-cc.de (oder eines ihrer Ländervarianten: *.com, *.ch, *.fr, *.at) gelten die separaten Nutzungsbedingungen der devolo AG.

1 Vertragsgegenstand - Bereitstellung des AAA-Systems und einer VPN-Infrastruktur

HOTSPLOTS wird dem Hotspot-Betreiber eine servergestützte VPN-Infrastruktur zum Betrieb eines abgesicherten Internetzugangs und ein AAA-System zur Kontrolle und Verwaltung des Datenverkehrs und der Nutzung zur Verfügung stellen. Der Hotspot-Betreiber kann das AAA-System und die VPN-Infrastruktur nur mit einem dLAN Hotspot nutzen. Eine Verwendung mit anderer (WLAN-)Hardware ist nicht möglich.

HOTSPLOTS wird dem Hotspot-Betreiber eine anpassbare Login-Seite zur Nutzung zur Verfügung stellen, die Endnutzern vor Beginn der Internetnutzung angezeigt wird. HOTSPLOTS wird die Login-Seite im Rahmen der HOTSPLOTS-Infrastruktur speichern ("hosten").

Der gesamte Datenverkehr ab dem Router des Hotspot-Betreibers wird mit VPN-Routing über Server von HOTSPLOTS geleitet und somit die aus dem Internet sichtbare IP-Adresse des Standortanschlusses des Hotspot-Betreibers durch eine IP-Adresse von HOTSPLOTS ersetzt.

Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Internetanbindung des Standortes, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer am jeweiligen Hotspot abhängig. Sie ist ferner auf maximal 10 Mbit/s limitiert.

NICHT Vertragsgegenstand ist die Nutzung des webbasierten control center für die Administration und Konfiguration der devolo dLAN Hotspot Endgeräte (nachfolgend: Online-Portal). Hierfür gelten die separaten Nutzungsbedingungen der devolo AG.

2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch HOTSPLOTS nach Hinzufügen der Seriennummer im Online-Portal zustande. HOTSPLOTS hat das Recht, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3 Pflichten von HOTSPLOTS

HOTSPLOTS ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Zugang zu der VPN-Infrastruktur und dem AAA-System funktionsfähig zur Verfügung zu stellen.

HOTSPLOTS gewährleistet eine mittlere Verfügbarkeit des AAA-Systems und der VPN-Infrastruktur von 99,5 % im Jahresdurchschnitt. Dabei ausgenommen sind Zeiten, die durch eine Störung des Internetzuganges am Standort des Hotspot-Betreibers hervorgerufen werden. Weiterhin ausgenommen sind Zeiten, in denen der Hotspot auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von HOTSPLOTS liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht erreichbar ist. HOTSPLOTS kann den Zugang zu seiner VPN-Infrastruktur ganz oder teilweise beschränken oder aussetzen, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

Ggf. bestehen neben den in diesen AGB genannten Pflichten des Hotspot-Betreibers weitere gesetzliche Pflichten. HOTSPLOTS ist nicht verpflichtet, den Hotspot-Betreiber auf konkrete gesetzliche Pflichten hinzuweisen, auch wenn in diesen AGB zum Hot­spot-Betrieb, der Website oder Mailings einzelne Hinweise auf gesetzliche Pflichten enthalten sind.

4 Pflichten des Hotspot-Betreibers

Der Hotspot-Betreiber hat ausschließlich kompatible Hardware einzusetzen.

Der Hotspot-Betreiber darf das AAA-System und die VPN-Infrastruktur von HOTSPLOTS nicht manipulieren.

Der Hotspot-Betreiber versichert, dass die von ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsangebot oder dem Vertragsschluss gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

Der Hotspot-Betreiber ist verpflichtet, HOTSPLOTS über Änderungen von Kundendaten, die er HOTSPLOTS mitgeteilt hat unverzüglich zu informieren.

Der Hotspot-Betreiber ist gem. § 88 TKG zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Ihm ist es dann untersagt, sich oder anderen über das die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Der Hotspot-Betreiber darf sich unter keinen Umständen Kenntnis von dem Inhalt übertragener Daten verschaffen.

Sofern der Hotspot-Betreiber an der Login-Seite eines Hotspots Anpassungen vornimmt oder vornehmen lässt, ist er verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden, sittenwidrigen, volksverhetzenden oder sonstigen rechtswidrigen Charakters zu verbreiten. Sofern der Hotspot-Betreiber an der Login-Seite eines Hotspots Anpassungen vornimmt oder vornehmen lässt, werden die Informationen und Inhalte im Rahmen der HOTSPLOTS-Infrastruktur gespeichert, es handelt sich jedoch nicht um eigene Inhalte von HOTSPLOTS. HOTSPLOTS ist im Fall eines hinreichenden Verdachtes auf Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt, Daten, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, zu entfernen oder die Erreichbarkeit der Login-Seite vorübergehend zu unterbrechen, um Rechtsverletzungen zu verhindern.

Der Hotspot-Betreiber hat bei jeglichen Änderungen der Loginseite zu gewährleisten, dass das Einbeziehen der Endnutzerbedingungen von HOTSPLOTS in entstehende Vertragsverhältnisse nicht beeinträchtigt wird. Eine Haftung des Hotspot-Betreibers für den Datenverkehr der Nutzer besteht auch bei einer Änderung der Login-Seite nicht.

Der Hotspot-Betreiber ist verpflichtet, die VPN-Infrastruktur von HOTSPLOTS und die mit Hilfe der VPN-Infrastruktur vermittelten Dienste von HOTSPLOTS nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie anerkannten Internet-Standards zu nutzen.

5 Haftung von HOTSPLOTS

HOTSPLOTS ist nicht für Inhalte verantwortlich, die von dem Hotspot-Betreiber, den Endnutzern oder Dritten über den Hotspot abgerufen, in das Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden. Die übertragenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch HOTSPLOTS.

Vor diesem Hintergrund richten sich Ansprüche des Hotspot-Betreibers und von Dritten, die keine Verbraucher sind, auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs, nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung durch HOTSPLOTS oder durch Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen von HOTSPLOTS beruhen, haftet HOTSPLOTS unbeschränkt.

Für sonstige Schäden, die auf anderen Pflichtverletzungen durch HOTSPLOTS beruhen, haftet HOTSPLOTS nur unbeschränkt, wenn eine garantierte Beschaffenheit nicht vorhanden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HOTSPLOTS vorliegt. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen bei sonstigen Schäden haftet HOTSPLOTS nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit.

Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von HOTSPLOTS verursacht werden, haftet HOTSPLOTS nur, sofern durch HOTSPLOTS eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung eines gesondert vereinbarten Zwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht). Bei jeglicher Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach in jedem Fall auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Die Haftung von HOTSPLOTS für schuldhaften Datenverlust nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von HOTSPLOTS. Die Haftung von HOTSPLOTS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§14 ProdHG).

6 Abrechnungsregelungen

Das für die Leistungen der hotsplots GmbH zu zahlende Entgelt ist während der ersten sechs Monate ab dem erstmaligen Hinzufügen der Seriennummer des dLAN Hotspot Endgerätes im Online Portal im Kaufpreis des devolo dLAN Hotspots enthalten. Der Dienstvertrag zwischen dem Hotspot-Betreiber und HOTSPLOTS endet mit dem Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Während und nach der Laufzeit des Vertrages zwischen dem Hotspot-Betreiber und HOTSPLOTS kann der Nutzer innerhalb des Online-Portals www.devolo-cc.de bzw. devolo-cc.de (oder eines ihrer Ländervarianten: *.com, *.ch, *.fr, *.at) eine entgeltliche Laufzeitverlängerung vereinbaren. Hierfür gelten die Nutzungsbedingungen der hotsplots GmbH für Laufzeitverlängerungen der dLAN Hotspot-Betreiber – AGB dLAN Hotspot-Verlängerung.

7 Verjährung

Mängelansprüche des Hotspots-Betreibers gegen HOTSPLOTS verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden bleibt unberührt.

8 Datenschutz und Datensicherheit

Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG, TMG und BDSG.

HOTSPLOTS wird insbesondere personenbezogene Daten der Endnutzer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des TKG, TMG und BDSG zum Zwecke der Vertragserfüllung erheben, verarbeiten und speichern.

Verkehrsdaten werden von HOTSPLOTS nach den gesetzlichen Vorgaben des TKG erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Verkehrsdaten werden nach Beendigung der Verbindung anonymisiert oder gelöscht, soweit ihre Speicherung oder Verwendung nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften erlaubt oder erforderlich ist.

Ansprechpartner für den Datenschutz bei HOTSPLOTS ist der Datenschutzbeauftragte von HOTSPLOTS, per E-Mail unter datenschutz@hotsplots.de erreichbar.

Die Parteien haben die in ihrem Herrschaftsbereich befindlichen Netzwerkgeräte durch technische und organisatorische Maßnahmen gem. der Anlage zu § 9 S.1 BDSG abzusichern. Insbesondere müssen die Parteien die ihrem Zugriff unterliegenden IT-Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung personenbezogener Daten der Endnutzer, sowie gegen sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe durch Mitarbeiter des Hotspot-Betreibers, durch Endnutzer oder durch Dritte schützen.

9 Vertragslaufzeit / Kündigungsrecht

Das Vertragsverhältnis wird bei Einsatz eines Neugerätes für die Dauer von sechs Monaten geschlossen, bei Einsatz eines Gebrauchtgerätes für die Restdauer bis zum Ablauf der sechs Monate.

Das Vertragsverhältnis endet mit dem Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.

 

hotsplots GmbH
Rotherstraße 22
10245 Berlin

Geschäftsführende Gesellschafter: Dr. Ulrich Meier, Dr. Jörg Ontrup
USt-IdNr.: DE237345081
Register: Amtsgericht Charlottenburg HRB 93460B